i
Inhalt  
  Home
  Über uns
  Darstellungen
  Bildergalerien
  alte Ritterorden
  => Alcantara-Orden
  => Aviz-Orden
  => Calatrava-Orden
  => Christus-Orden
  => Deutscher-Orden
  => Hl. Grab-Orden
  => Johanniter-Orden
  => Lazarus-Orden
  => Malteser-Orden
  => Montesa-Orden
  => Montjoie-Orden
  => Schwertbrüder-Orden
  => Templer-Orden
  => Hl. Jakobus von Altopascio
  => St.-Stephanus-Orden
  => St.-Thomas-Ritter
  Gewandung
  Historisches
  Lexikon historischer Begriffe
  Kontakt
  Linkliste
  Impressum
  Gästebuch
  Datenschutz­erklärung
Johanniter-Orden

https://img.webme.com/pic/d/die-jakobsritter/rijohanniter02B.jpghttps://img.webme.com/pic/d/die-jakobsritter/rijohanniterB.png Johanniterorden (prot.)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Johanniterorden (Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens Sankt Johannis vom Spital zu Jerusalem) ist eine protestantische Ordensgemeinschaft, die 1538 aus der Ballei Brandenburg des Ritterordens des Johanniter- oder Hospitaliterordens hervorgegangen ist, der auf ein bereits einige Jahrzehnte vor dem Ersten Kreuzzug von italienischen Kaufleuten in Jerusalem gestiftetes Hospital zum Heiligen Johannes zurückgeht.
In Deutschland hatte die Balley Brandenburg (mit Sitz ursprünglich in Sonnenburg) schon seit 1382 einen weitgehend autonomen Status. Seit dem Übertritt des Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg zur Lutherischen Lehre im Jahre 1538 ist dieser Zweig, im Unterschied zum katholisch gebliebenen Malteserorden, evangelisch. 1811 wurde der evangelische Zweig des Johanniterordens in seiner Form als Ritterorden zunächst aufgelöst und als preußischer Verdienstorden weitergeführt. Im Jahr 1852 wurde er in Kontiniuität zur Balley durch die noch lebenden Ritter als evangelischer Ritterorden fortgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt hat er die Rechtsform eines altrechtlichen Vereins.
Der katholisch gebliebene Malteserorden erkennt die in einer Allianz von 1961 unter gegenseitiger Anerkennung zusammengeschlossenen evangelischen Johanniterorden in Deutschland, den Niederlanden (Johanniter Orde in Nederland), Schweden (Johanniterorden i Sverige) und in Großbritannien (Venerable Order of Saint John) als Ritterorden des heiligen Johannes mit „gemeinsamer Geschichte und gemeinsamem Auftrag“ an.
Allgemeines
Balley bezeichnet sowohl die ehemalige
Ballei Brandenburg des mittelalterlichen Ordens, als auch heute die Untereinheit (Genossenschaft oder Kommende) des protestantischen Ordens, die diejenigen Ritter vereinigt, die im Ausland leben, vor allem in Australien, Belgien, Italien, Kanada, Kolumbien, Namibia, Südafrika, in den USA und Venezuela, wo der Orden Subkommenden unterhält. In Deutschland umfasst der Johanniterorden (Sitz in Berlin) 17 Genossenschaften bzw. Kommenden; in Finnland, Frankreich, Österreich, in der Schweiz und Ungarn je eine.
Die etwa 4.000 Ritter weltweit sind entweder Rechtsritter oder Ehrenritter. Als amtierender „Herrenmeister“ führt Oskar Prinz von Preußen den Johanniterorden seit 1999.
Der Johanniterorden ist Träger der international arbeitenden Johanniter-Unfall-Hilfe (1,4 Millionen Mitglieder in Deutschland), der Johanniter-Hilfsgemeinschaften, der Johanniter-Schwesternschaft sowie weiterer Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die Johanniter-Stiftung unterstützt die ehrenamtliche Arbeit der Johanniter.
Der Johanniterorden und seine deutschen Genossenschaften sind auf der Grundlage des Schutzbriefes des damaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wurm, vom 2. Mai 1947 Bestandteil der Evangelischen Kirchen in Deutschland.
Vom deutschen Johanniterorden wurden 1946 nach dem Zweiten Weltkrieg die Genossenschaften der Niederlande und Schwedens unabhängig. Unter der niederländischen bzw. schwedischen Krone entwickelten sich die dortigen Genossenschaften zu eigenen nationalen Orden. 1961 jedoch schloss sich der deutsche Johanniterorden mit den evangelischen Johanniterorden in den Niederlanden (Johanniter Orde in Nederland), in Schweden (Johanniterorden i Sverige) und in Großbritannien (Venerable Order of Saint John) unter wechselseitiger Anerkennung zu einer Allianz der Orden vom Hl. Johannes zusammen. Zusammen mit dem Malteserorden stellen sie die anerkannten Erben des mittelalterlichen Ritterordens der Johanniter dar. Eine gemeinsame Kommission dieser fünf Schwesterorden (das False Orders Committee) geht rechtlich gegen falsche Orden vor.
Träger karitativer Einrichtungen
 
Der Johanniterorden ist alleiniger Träger der
 
Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
 
Johanniter-Hilfsgemeinschaften (JHG)
 
Johanniter-Schwesternschaft
Johanniter-Arbeitsgemeinschaften für Gegenwartsfragen (JAG).
 
Um den heutigen Anforderungen an die Versorgung von Patienten und Bewohnern in stationären Einrichtungen bestmöglich nachkommen zu können, hat der Johanniterorden gemeinsam mit der Johanniter-Unfall-Hilfe die Johanniter GmbH als Trägergesellschaft für die Johanniter-Krankenhäuser und Johanniter-Altenpflegeeinrichtungen gegründet.
Ebenfalls wurde eine Dachstiftung unter dem Namen Stiftung Johanniterorden eingerichtet, die sich als eine Gemeinschaft von Menschen versteht, die in Not Geratenen dauerhaft und langfristig hilft und dient der unmittelbaren Förderung des Gesundheits- und Wohlfahrtswesens.
Diese Einrichtungen, 15 Krankenhäuser und 56 Altenpflegeeinrichtungen, Tageskliniken und betreute Wohnungen befinden sich zumeist in anteiliger Trägerschaft der Johanniter GmbH und jeweiliger Genossenschaften.
Auch in der Jugendarbeit werden die Johanniter zunehmend aktiv. 2010 unterhielten sie bundesweit mehr als 200 Kindergärten und über 30 Jugend- und Schülertreffs. 2007 waren sie maßgeblich an der Gründung des Ev. Johanniter-Gymnasiums in Wriezen beteiligt.
Anfänge

Der Johanniterorden erwarb seinen Besitz generell durch Schenkungen, die ihm von reichen Pilgern, Ordensrittern oder Landesherren zugewendet wurden, um seinen Ordensauftrag im Hl. Land ausführen zu können. Die ersten Besitzungen des Ordens im östlichen Teil Deutschlands waren als Einzelspenden eher spärlich und regional verstreut vorhanden.
Die älteste Gründung auf dem Boden der späteren Ballei Brandenburg lag in der Stadt Werben. Nach einer Pilgerfahrt in den Jahren 1158 und 1159 nach Jerusalem übertrug Markgraf Albrecht der Bär dem Orden die Kirche St. Johannis samt allem Zubehör einschließlich sechs Hufen Land. Er bedingte sich aus, dass der aus der Schenkung resultierende Ertrag „den im Spitale zu Jerusalem weilenden Armen alljährlich überschickt würde.“ Neben der Kirche entstand in der Folge eine Komturei. Ältestes Zeugnis der Bautätigkeit des Ordens ist die Lamberti-Kapelle. Die Komturei war anfänglich für Sachsen, die Mark Brandenburg, Pommern und das Wendland zuständig. Später war sie die Verwaltungszentrale für die Ballei Brandenburg.
Eine solche Kommende wurde von einem Ordensmitglied geführt, dieser hatte einen Teil der Einkünfte aus der Kommende an die Ordenszentrale als „Responsorien“ abzugeben. Die Responsorien wurden zur Erfüllung der Ordensaufgaben verwendet.
Säkularisation und Preußischer Verdienstorden
Im Frieden von Tilsit verpflichtete sich Preußen gegenüber Napoleon zu hohen Zahlungen. Durch Edikt vom 30. Oktober 1810 und Urkunde vom 23. Januar 1811 wurden die Ballei Brandenburg und die zugehörigen Kommenden durch König Friedrich Wilhelm III. aufgehoben, ihre Besitzungen wurde im Zuge der Säkularisation eingezogen. Der Orden an sich hörte hierdurch zwar nicht auf zu existieren, jedoch war er seines Besitzes verlustig und es war ihm untersagt, neue Mitglieder oder Anwärter aufzunehmen. Folglich wäre der Orden mittelfristig durch Tod seines letzten Ritters erloschen.
Dieser König stiftete am 23. Mai 1812 als Auszeichnung für ehrenvolle Dienstleistung, als Beweis königlicher Gnade und zur Erinnerung an die aufgelöste Ballei Brandenburg den Königlich Preußischen St. Johanniterorden. Der neue „Johanniterorden“ war somit ein preußischer Verdienstorden. Im Gegensatz zu den meisten anderen preußischen Orden hatte er aber einen „korporativen“ (mitgliedschaftlichen) Charakter, da er zahlreiche Elemente des „alten“ Ordens übernahm.
Jüngste Geschichte
Nach 1945 verlor der Orden alle Besitzungen in den Ostgebieten sowie auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone des vormaligen Deutschen Reiches. Viele Mitglieder des Ordens waren im Krieg gefallen, wurden enteignet und vertrieben. Auch die westlichen Alliierten mussten erst davon überzeugt werden, dass der Johanniterorden trotz zahlreicher einflussreicher Mitglieder als Organisation zugelassen wurde. 1947 begann der Wiederaufbau der Balley Brandenburg mit ihren Genossenschaften in den westlichen Besatzungszonen unter dem 35. Herrenmeister Oskar Prinz von Preußen († 1958). Durch eine Neuinterpretation des Begriffs der „ritterlichen Gesinnung“ wurde 1948 erstmals seit dem Mittelalter Nicht-Adligen der Zugang zum Orden wieder gestattet. 1951 wurden die Johanniter-Hilfsgemeinschaften (JHG) gegründet. 1952 erfolgte die Gründung der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) in Deutschland. 1974 kam es zur Gründung der Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich.
Ab 1990 wurden die Johanniter-Hilfsgemeinschaften und die Johanniter-Unfall-Hilfe auch in Ostdeutschland tätig. Der Orden konnte die Rückübertragung der in den neuen Bundesländern gelegenen Ordenshäuser erreichen; diese gingen in die Trägerschaft der Genossenschaften über.
1999 konnte das 900-jährige Bestehen des Ordens von Johannitern und Maltesern gefeiert werden und der 37. Herrenmeister Oskar Prinz von Preußen (* 1959) erhielt seine Investitur.
2001 wurde der Ordenssitz nach Berlin verlegt, wo der Orden in dem historisch stark von Militär und preußischem Adel geprägten Stadtteil Lichterfelde auf dem Gelände seines im Zweiten Weltkrieg weitgehend zerstörten "Siechenhauses" über Grundbesitz und ein modernes Johanniterheim verfügt. Seit 2004 ist der formelle Ordenssitz Potsdam, wobei der Verwaltungssitz und Tagungsort der Kommende in Lichterfelde verblieb.
Allgemeiner Aufbau und Struktur
Der Johanniterorden hat die Rechtsform eines „Vereins alten Rechts“, das Korporationsrecht wurde ihm 1852 verliehen. Er hat seinen Sitz in Potsdam, der Verwaltungssitz ist Berlin. Der Johanniterorden ist durch den Schutzbrief des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 2. Mai 1947 Teil der evangelischen Kirche Deutschlands.
Der Johanniterorden selbst ist regional in Genossenschaften, auch Kommenden genannt, gegliedert. Führungsorgane des Ordens sind, neben dem Herrenmeister, das Kapitel und die Ordensregierung. Kommenden werden durch gewählte Kommendatoren geleitet (Regierende Kommendatoren).
Der Johanniterorden ist Initiator und Träger der sogenannten Ordenswerke, diese sind neben der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. die Johanniter- Schwesternschaft e.V. sowie etwa 70 Johanniter-Hilfsgemeinschaften. In den Ordenswerken sind über 1,4 Millionen aktive und fördernde Mitglieder tätig.
Kapitel und Ordensregierung

https://img.webme.com/pic/d/die-jakobsritter/rijohanniter04B.jpg Der Herrenmeister leitet den Orden. Ihm steht das Kapitel zur Seite. Der Herrenmeister selbst wird durch das „erweiterte Kapitel“ gewählt.
Das Kapitel wird aus dem Herrenmeister, der Ordensregierung und den „regierenden“ (den amtierenden) Kommendator gebildet. Es stellt das zentrale operative Entscheidungsgremium des Ordens dar. Dem erweiterten Kapitel gehören zusätzlich die ehemaligen Kommendatoren sowie die Ehrenkommendatoren der Genossenschaften an. Das Erweiterte Kapitel entscheidet u.a. über die Wahl des Herrenmeisters, das Procedere bei einer eventuellen Auflösung des Ordens sowie über Angelegenheiten, die ihm durch den Herrenmeister als besonders bedeutend vorgelegt werden.
Die Genossenschaften (auch Kommenden) werden von einem Kommendator geleitet, der die Genossenschaften auch gegenüber der Ordensregierung vertritt. Die Kommendatoren leiten den Konvent, das Führungsgremium der Genossenschaften. Als Zusammenschluss von männlichen Ritterbrüdern eines Ortes oder einer Region werden durch die Kommendatoren Subkommenden gebildet und einem Subkommmendeleiter zugewiesen. Um auch die theologischen Kenntnisse der Mitglieder zu vertiefen, werden dort unter anderem bei verschiedenen regelmäßigen Treffen christliche und aktuelle gesellschaftliche Themen bearbeitet. Die „Johanniter Arbeitsgemeinschaft für Gegenwartsfragen“ veranstaltet dazu regelmäßig vertiefende Seminare.
„Mitgliedsstufen“ des Ordens sind:
Ehrenmitglieder
Regierende Kommendatoren
Ehrenkommendatoren
Rechtsritter
Ehrenritter
Der Orden verleiht als Ehrenzeichen das Herrenmeisterkreuz, das Kreuz der Ehrenmitglieder, das Kommendatorenkreuz, das Rechtsritter-Kreuz, und das Ehrenritterkreuz. Diese Insignien sind staatlich geschützt. Der Johanniterorden „verleiht“ diese Auszeichnungen im wörtlichen Sinne; sie gehen nicht in das Eigentum des Trägers über und werden nach dem Tod des Trägers wieder herausverlangt. Weitere Ehrenzeichen verleihen die Ordenswerke.
Die Verpflichtung der Mitglieder des Ordens zu einer christlichen Lebensweise führt in Einzelfällen zu problematischen Abwägungen in der Frage, ob eine Verpflichtung verletzt wurde, sowie ob und wie darauf zu reagieren sei. Solche Einzelfälle und ihre gelegentlich auch unterschiedlichen Behandlungen sind regelmäßig Anlass für Kritik am Johanniterorden sowie jeweils handelnder Personen.
Die Ordensregel
Das Selbstverständnis des Johanniterordens ist in der Ordensregel niedergelegt. Grundlage dessen ist der „Doppelauftrag“ des Ordens als Bekenntnis zu Jesus Christus und der Evangelischen Kirche sowie der Dienst am Nächsten. Die Ordensregel des Johanniterordens verpflichtet alle Mitglieder. Sie gibt keine Einzelanweisungen für die Lebensordnung, sondern versteht sich als Leitlinie für Haltung und Handeln der Mitglieder. Die wichtigsten Pflichten im Orden sind das Bemühen um den christlichen Glauben, die Stärkung der Bruderschaft und das Einbringen der eigenen Kräfte und Fähigkeiten in die heutige Gesellschaft.
Ordenskreuz
Johanniter und Malteser führen das identische Ordenskreuz, es wird linksseitig getragen. Die Kreuzform erinnert an den Opfertod Christi. Die acht Spitzen weisen auf die acht Seligpreisungen der Bergpredigt hin (Matthäus 5, 3–10). Jeder der vier Balken des Kreuzes steht für eine Kardinaltugend (Gerechtigkeit, Tapferkeit, Weisheit und Mäßigung).
Literatur
Joachim von Schwarzkopf: Ueber das Herrenmeisterthum des St. Johanniterordens der Balley Brandenburg, insbesondere über die letzte Coadjutorwahl und Ritterschläge, 1795
Wilhelm v. Obernitz: Die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem. Wesen und Wirken, einst und heute. Rhenania, Düsseldorf 1929.
R. L. Wolff, H. W. Hazard (Hrsg.): The later Crusades, 1189–1311. A History of the Crusades, volume II. University of Wisconsin Press, Madison, Wisconsin 1969. online
Gerhard Tonque Lagleder: Die Ordensregel der Johanniter/Malteser. Die geistlichen Grundlagen des Johanniter-/Malteserordens mit einer Edition und Übersetzung der drei ältesten Regelhandschriften. EOS, St. Ottilien 1983.
Stanislaus J. Klimek: Im Zeichen des Kreuzes. Die anerkannten geistlichen Ritterorden. Stuttgart 1986.
Yehuda Karmon: Die Johanniter und Malteser. Ritter und Samariter. Die Wandlungen des Ordens vom Heiligen Johannes. München 1987.
Adam Wienand (Hrsg.): Der Johanniterorden, der Malteserorden. Der ritterliche Orden des hl. Johannes vom Spital zu Jerusalem. Seine Geschichte, seine Aufgaben. 3. Auflage. Köln 1988.
Walter G. Rödel: Die Ritterliche Orden St. Johannis vom Spital zu Jerusalem. Ein Abriss seiner Geschichte. 2. Auflage. Nieder-Weisel 1989.
Robert L. Dauber: Die Marine des Johanniter-Malteser-Ritter-Ordens. 500 Jahre Seekrieg zur Verteidigung Europas. Weishaupt, Graz 1989.
Ernle Bradford: Johanniter und Malteser. Die Geschichte des Ritterordens. 2. Auflage. München 1991.
Adolf Wilhelm Ernst v. Winterfeld: Geschichte der Ballei Brandenburg oder des Herrenmeisterthums Sonnenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem. Osnabrück 1993 (Teilnachdruck der Ausgabe Berlin 1859) (Volltext).
Ernst Staehle: Johanniter und Templer. Weishaupt 1998.
Ernst Staehle: Die Hospitaliter im Königreich Jerusalem. Weishaupt 2002.
Ernst Staehle: Die Johanniter von Rhodos. Weishaupt 2002.
Ernst Staehle: Die Malteserritter. Weishaupt 2002.
Ernst Staehle: Die Johanniter und Malteser der deutschen und bayerischen Zunge. Weishaupt 2002.
Henning Floto: Der Rechtsstatus des Johanniterordens, Eine rechtsgeschichtliche und rechtsdogmatische Untersuchung zum Rechtsstatus der Balley Brandenburg des ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2003.
Bernhard Maurer: Den Glauben schützen und den Schwachen helfen – Die Regel der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem. Hentrich, Berlin 2005, ISBN 3-89468-279-5.

 
Zeit  
   
Facebook Like-Button  
 
 
aktuelle Termine  
  5./6. April 2022
Ausstellung:
"Die Welt des Mittelalters"
- Landsknechte - Söldner - Marketenderinnen -
Gersthofen
 
News  
  Viel Spaß mit der neuen Bildergallerie "Schrobenhausen".  
Mittellalterwitz  
  Ein Königspaar hat eine kleine Tochter, welche die seltene seherische Gabe besitzt, in die Zukunft blicken zu können. Sie hat sich bisher nie geirrt. Daher bricht in der Burg große Unruhe aus, als das Mädchen eines Tages voraussagt: "Morgen zur neunten Stunde wird mein Vater sterben." Für den Hausherrn folgt eine schlaflose Nacht, dann endlich kommt der Morgen. Da klopft es an der Tür zum Schlafgemach. Der Hausherr, mit zitternden Beinen und dem Schwert in der Hand, öffnet die Tür und sein Herold steht davor. Im selben Moment schlägt die Glocke zur neunten Stunde. Da bricht der Herold wie vom Blitz getroffen tot zusammen. Der König atmet tief durch und sagt zu seiner Gattin: "Gott sei Dank, diesmal hat sich die Kleine geirrt..."

Kommt ein Kreuzritter nach einigen Jahren von einem
Kreuzzug zurück auf seine Burg. Als seine Frau ihn sieht, sagt sie: "Deine Haare grau, dein Gesicht ist schmal, ich glaub, du bist nicht mein Gemahl." Da sieht er sie an und sagt: "Dein Busen hängt, der Hintern breit, is gscheiter, wenn i weiter reit."
 
Heute waren schon 208 Besucher (1242 Hits) hier!