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Ordensregeln in 92 Artikeln:
eine Zusammensfassung aus den verschiedensten literarischen Quellen
päpstliche Bestätigung:
Am 3./5. Juli 1175 billigt Papst Alexander III. in der Bulle Benedictus Deus die Regel und verfügte, dass Priester in den Orden aufgenommen werden sollten. Einer Überlieferung zufolge waren diese Priester-Kanoniker des benachbarten Konvents von Loyo. Der Papst erkannte auch das besondere Merkmal des Ordens an: die Möglickeit für verheiratete Ritter, vollgültige Mitglieder des Santiagoordens zu werden. [nach Alain Demurger, 2003] Die Ordensregierung wurde aus dem Großmeister, den Dreizehnern, den Großprioren und den Großkomturen gebildet.
Von der Regel des Santiagoordens gibt es fünf Fassungen und dreizehn Handschriften: eine kurze Fassung in lateinischer Sprache und in Kastilisch (jeweils eine Handschrift); eine lange Fassung in den beiden Sprachen mit jeweils fünf Manuskripten und eine kastilische Fassung für das Frauenkloster in Salamanca. [nach Alain Demurger, 2003]
Ordenszweck:
Als eine der Hauptaufgaben neben dem Schutz der Pilgerwege und des Grabes des Apostels Jakobus war der Schutz der Grenzen zwischen dem christlichen und dem islamischen Teil Spaniens; insbesondere in Kastilien und León wurde der Orden mit dieser Aufgabe betraut. Der Orden entwickelte noch einen ganz besonderen caritativen Zweig; er widmete sich der Freilassung christlicher Gefangener. Zum Unterschied gegenüber den anderen Ritterorden ging der Jakobsritterorden noch einen Schritt weiter und kümmerte sich um alle christlichen Gefangenen. Diese Mission wurde sogar in die Regel aufgenommen (Artikel 35): die Ordensbrüder sammelten Geld für den Loskauf, nahmen die freigelassenen Gefangenen in besonderen Spitälern von Teruel, Cuenca, Toledo und Alarcón auf und versorgten sie. Der König von Kastilien stattete das Hospital von Toledo 1180 mit den nötigen Mittel aus, indem er ihm die Hälfte des Torgeldes, das an einem bestimmten Stadttor erhoben wurde, überließ; die andere Hälfte wurde später mit dem gleichen Ziel dem Spital von Alarcón gewährt. Außerdem sahen die Ordensregeln vor, dass Kriegsbeute vorangig zu diesem Zweck verwendet werden müsse.
Der Orden wurde in drei Gruppen gegliedert: verheiratete Ritter-Brüder (religiöses Leben in der Gemeinschaft), Ritter-Mönche [Kanoniker/Chorherren] (Sakramentenspendung) und Stiftsdamen [Klosterfrauen] (Versorgung der Pilger)

Generalkapitel:
Das Generalkapitel muß nach einer päpstl. Weisung von 1175 in Uclés gehalten werden; in Wirklichkeit versammelte es sich oft in León (im Konvent San Marco) oder in Segura de la Sierra, und ab Mitte des 13. Jh. in Merida. 1264 kodifizierte Papst Urban IV. den Brauch, wonach am Ende des Kapitels der Versammlungsort des nächsten angekündigt wurde. Uclés war vor allem der Versammlungsort des Kapitels der Provinz oder des Königreichs Kastilien. [nach Alain Demurger, 2003]
Großmeister:
Anfangs wurde der Großmeister des Santiagoiordens aus dem Rat der Dreizehn (los trezes) Dreißig? gewählt, so genannt, weil er aus dreizehn (dreißig?) Rittern bestand, die zwischen den Gouverneueren und Komtureien ausgewählt wurde. Nach dem Tod des Großmeisters war der Prior von Ucles für die Durchführung der Neuwahl verantwortlich. Er musste die „Dreizehner“ verständigen und nach Ucles einbestellen. Durch die Einflussnahme der Krone „verwässerten“ die Wahlmodalitäten. Im 14. Jh. und im 15. Jh. ernannte dann der König den Großmeister. Nachdem dies nicht von allen Rittern geduldet wurde, gab es immer wieder Gegengroßmeister und damit verbundene Streitereien.
Dreizehner [Trecenezago]:
Im Rat der „Dreizehner“ waren unter anderm die Bischöfe-Prioren von 1. Uclés und 2. San Marco in León, sowie die Befehlshaber über 3. Kastilien, 4. Leon und 5. Monatalban; der Prior von 6. Santiago de la Espada in Sevilla, der 7. Generalsekretär und der 8. Schatzmeister vertreten. Sie trugen schwarze Umhänge und Mützen wie die Prioren und hatten Vorrang vor allen Komturen. (fehlen noch fünf?)
(Groß-)Komture:
Unterschieden wurden zwischen Großkomturen [Grand Commander, Commendador Mayor, Kommandant Major] der jeweils für eine der fünf Provinzen zuständig war. Die Provinzsitze waren in Segura de la Sierra (Kastillien), in Montalban (Aragon) in Segura de Leon (Leon), wobei Leon später in zwei weitere Provinzen (Merida und Llerena) geteilt wurde. Die Provinzen Portugal und Gascogne, die später aufgelöst wurden.
Dann gabe es Komture in einzelnen Burgen, Festungen, Gutshöfen oder Ordenshäusern. Diese Unterteilungen nannte man encomiendas, die von einem Komtur geführt wurden. Meistens war dieser auf einer Burg, Schloss oder Stadt stationiert. Er war für die administrative und wirtschaftliche Verwaltung der encomiendas verantwortlich. Er berechnete das Erwerbseinkommen aus den Eigenschaften der Felder usw. Er war verantwortlich für die Verteilung des erwirtschafteten Einkommens an die Bevölkerung und die Armen, für die Einnahmen aus Pachten für Grundstücke, Wiesen, Brachen, Maut- und Wegerechten, zusammen mit Steuern und Zehenten. Die Erlöse werden dann entsprechend an den Großmeister abgeführt. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auch auf die Bereitstellung einer gewissen Anzahl von Speeren (Soldaten), auf die der Großmeister im Kriegsfall zurückgreifen konnte. Sie bildeten die Armee des Ordens.
Wenn ein Ritter des Ordens starb, so wurde der Komtur der nächsten Komturei verständigt, er musste außer den ordentlichen Gebeten in der Wohnung des Verstorbenen einen Armen vierzig Tage lang ernähren.
Ritter-Brüder:
Die Ritter-Brüder leisteten die für sie vorgesehenen Gelübte. Sie hatten eine militärische Aufgabe. Sie sollten die Christenheit gegenüber den Mauren verteidigen, gestärkt durch Gottesdienst, Gebet, Fasten, Enthaltsamkeit und anderer religiösen Werke. Beide Gruppierungen Ritter-Brüder wie Ritter-Mönche genossen das Privileg der Befreiung von der weltlich-königlichen Gerichtsbarkeit und unterstanden nur dem Heiligen Stuhl. Den Rittern wurde persönlicher Besitz gestattet, außerdem durften verheiratete Ritter/Adelige als Vollmitglieder aufgenommen werden.
Im Santiagoorden musste der Ritterschlag des Anwärters erfolgen, bevor dieser den Mantel nahm, aber diese Regel wurde kaum angwandt. Die Unterscheidung der Laienbrüder in Ritterbrüder und dienende Brüder gab es beim Santiagoorden nicht, da ja eigentlich alle Brüder Ritter (Adelige) waren. Im Santiagoorden gab es aber trotzdem dienende Brüder, wo sie die Funktion von Knappen hatten. [nach Alain Demurger, 2003]
Nach der Darstellung des Tumbo menor de Castilla (1315) zu urteilen, trugen die Santiagoritter einen Bart.
Novizen/Noviziat:
Das Noviziatsjahr war unter anderem dem Lernen der Regel gewidmet. Mindestalter für Profess 15 Jahre, für Priesterweihe 26 Jahre. [nach Alain Demurger, 2003] Die Ausbildung der Novizen geschah in Ucles.
Aufnahme:
Die Militärorden organisierten, um die in blutigen Kämpfen erlittenen Verluste auszugleichen, Predigtreisen zur Rekrutierung. Einmal jährlich sandte der Santiagoritterorden seine Prediger und Werber aus, die „Angeworbenen“ Ablässe gewähren durften. Innozenz IV. genehmigte sogar, ein Kreuzzuggelübde in eine Zulassung zum Santiagoorden umzuwandeln. Aber in gewöhnlichen Zeiten – und namentlich im 14. und 15. Jh. – haben die Orden die Aufnahme von Mitgliedern ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten angepasst. Der Meister musste schwören, nicht mehr Brüder aufzunehmen, als der Orden unterhalten konnte.
Ehepaare:
Eine Besonderheit des Santiagoordens war die Aufnahme von Ehepaaren, die ein Gelübde ehelicher Keuschheit ablegten. Die Ehefrauen führten mit ihrem Gatten und ihren Kindern ein normales Familienleben, das bei zwei Anlässen unterbrochen wurde: im Krieg, wenn ihre Ehemänner mobilisiert wurden, oder während der Fastenzeit, während sich die Ehemänner in einen Ordenskonvent zurückziehen mussten. In diesen beiden Fällen gingen die Ehefrauen in eines der Frauenklöster zu den verwitweten oder unverheirateten Schwestern. Die Söhne von Ritterbrüdern wurden Sergent genannt. Das Recht der Eheschließung wurde im 15. Jh. auch anderen iberischen Orden gewährt: 1438 dem Calatravaorden, was dem Ordensmeister Pedro Girón die Möglichkeit gab, um die Hand der künftigen Königin Isabella anzuhalten, 1495 dem Christusorden. [nach Alain Demurger, 2003]
Ritter-Mönche:
Die Geistlichen, die Chorherren von St. Eligius, wurden unter den Gehorsam des Ordensoberen gestellt und waren somit sozusagen die Kapläne der Ritter. Die Chorherren sollten den Rittern die Sakramente ausspenden, wogegen diese ihnen alles geben sollten was sie zum Leben benötigten. Die Ritter-Mönche leisteten Profess und lebten im Zölibat in Gemeinschaft (Regularkanoniker oder Mönche Santiaguista). Sie unterstanden dem Großmeister bzw. den Prioren von Ucles oder San Marcos de Leon. Ihre Aufgabe war die Feier der Gottesdienste, die seelsorgliche Betreuung der Ritter(-familien), die spirituelle Unterstützung anderer Mitglieder und die Seelsorge an den entsprechenden Klöstern und Pfarreien. Unterschieden wurden (Groß-)Priore, Priore (als Vorsteher eines Ordenshauses), Priester, Rektoren und Laienmönche? Bis zur Übernahme des Ordens durch die Krone (1502) mussten die Priore alle drei Jahre das Kloster und die jeweilige Provinz wechseln. Von 1794-1844 wurden die Priore als Bischöfe unbefristet von der Krone ernannt.
In Spanien lebten die Ritter-Mönche in einigen besonderen Konventen unter der Leitung eines Priors. Dorthin zogen sich auch die verheirateten Ritter-Brüder während der Fastenzeit zurück.
Der Sitz des Priorats San Marcos wurde im laufe der Zeit mehrmals verlegt um die Verwaltung der Niederlassungen in der Extremadura besser zu ermöglichen, erst nach Calera de Leon später nach Merida, kehrt aber schließlich wieder nach San Marcos zurück. Das Priorat war in drei Pfarreien eingeteilt: Merida-Llerena, Tentudia und Jerez de los Caballeros.
Alle vier Jahre erfolgte eine Visitation der Pfarreien durch einen Vikar in Begleitung zweier Ordensmitglieder. Diese Besuche wurden im sogenannten „Gästebuch“ protokolliert.
Frauenklöster:
Schon in ihrer ersten Fassung akzeptierte die Regel die Gelübde von unverheirateten Frauen oder Witwen: sie lebten in Gemeinschaft in „angemessenen Orten“, Hospitälern oder Frauenklöstern des Ordens. Zwei Frauenkonvente begrüdeten die Tradition dere Doppelklöster, die von einer comendadora geleitet wurden: Santa Eufemia de Cozuelos und San Mateo de Avila. Es gab sieben Frauenklöster mit den beiden oben erwähnten Doppelklöstern, die ihren männlichen Konvent verloren, das Heilig-Geistkloster von Salamanca, Destriana (bei Astorga), Junquera, Lerida (beide in Katalonien) und Lissabon, die alle vor dem Ende des 13. Jh. gegründet worden waren. Ein achtes Kloster wurde später in Granada unter dem Namen Madre de Dios errichtet. Eine abgewandte Regel des Santiagoordens wurde für die Schwestern des Konvents in Salamanca verfasst. [nach Alain Demurger, 2003]
Die Ordenstracht des Santiagoordens bestand aus einem weißen Augustinermantel mit aufgenähtem roten Kreuz und Muschel als Symbol der Pilgerschaft nach Santiago de Compostela.
Der Großmeister trug den weißen Mantel mit einer roten Mütze (siehe Bild Großmeister de Luna). Die (Groß-)Prioren als Geistliche und die „Dreizehner“ trugen einen schwarzen Mantel und eine schwarze Mütze. Die Großprioren die im Rang eines Bischofs standen trugen Chorrock, Mitra und andere päpstl. Insignien. Die restlichen Ritter trugen den weißen Manel und eine weiße Mütze.
Später, nach der Übernahme des Ordens durch die spanische Krone, trugen die Ritter gemäß dem spanischen Hofzeremoniel sozusagen als „Alltagsgewand“ ihre schwarze Hofkleidung die mit dem Ordenszeichen versehen war. Für Kapitelversammlungen ect. existiert aber immer noch die weiße Ordenstracht.
Geistliches Leben:
Gelübte
Die Ritter des Santiagoordens akzeptierten die Gelübte der Armut und des Gehorsams und organisierten sich ausnahmslos nach den Regeln des Heiligen Augustinus anstelle der Zisterzienserregel. Die Mitglieder waren nach der päpstlichen Bestätigung nicht mehr zur Keuschheit verpflichtet, sondern konnten heiraten (einige ihrer Gründer waren verheiratet). Dazu war die schriftliche Erlaubnis des Königs erforderlich. Man legte ihnen ein Jahr Buße auf, wenn sie sich ohne diese Genehmigung verheirateten und wenn es einer der „Dreizehner“ war so ging er seines Amtes verlustig. Der Grund dieser Genehmigung war, dass die Frauen der Ritter die gleiche Adelsprobe wie ihre Männer vorlegen mussten und deshalb Commissarien eingerichtet werden mussten um die entsprechenden Untersuchungen vorzunehmen. Denn die Ehefrauen der Ritter galten im Santiagoorden als Ordensmitglieder. Die Bulle des Papsts Alexander III. empfahl den Rittern jedoch das Zölibat. In den Gründungsstatuten des Ordens heißt es präzise: „In ehelicher Keuschheit ohne Sünde lebend, ähnelnen sie den ersten Eltern, weil es besser ist zu heiraten, als zu verbrennen.“
Fasten
Gemäß ihrem Gelübde der ehelichen Keuschheit mussten sich die Ritter am Fest der Jungfrau Maria, des Hl. Johannes des Täufers, die Feste der Apostel und an jedem Fasttag (Mittwoch und Freitag) den fleischlichen Beziehungen verweigern. Gemäß der Regel des hl. Augustinus waren jeder Freitag und die Tage vom 1. September bis Pfingsten und vom 8. November bis Weihnachten Fastentage. Papst Innozenz IV. (*1195 +1245) lockerte die Regel indem er das Fastengebot in Kriegszeiten vom 8. November bis zum 1. Adventssonntag kürzte. Papst Martin V. (*1368 +1431) nahm eine weitere Vereinfachung vor und stellte das Fasten und den Aufenhalt im Konvent auf freiwillige Basis um. Papst Innozenz VIII. (*1432 +1492) befreite die Ritter 1486 von allen Fastengeboten in Kriegszeiten und erklärte, daß andere Verstöße gegen die Regel keine Todsünden mehr seien.
Gottesdienste und Gebete
Tägliche Hl. Messe, 23 "Vater unser" am Tag, manche Quellen schreiben von bis zu 150 „Vater unser“ täglich, sonntags das hl. Sakrament der Buße und der Eucharistie, eheliche Keuschheit.
Papst Martin V. (1417-) befreite die Ritter gänzlich von der Regel und Verbindlichkeit, sich an denen Tagen da sie sich von ihren Gemahlinnen absondern sollten in ein Kloster zu gehen und überließ solches ihrem Willen.
Papst Innozenz VIII. befreite auch die Ritter die nicht im Krieg waren vom Fastengebot (1486) und erklärt, dass die Übertretung der Regel (Enthaltsamkeit, Fasten ect.) in Zukunft keine Todsünde mehr sei.
Besitz:
In seiner ersten Bulle bestätigt Papst Alexander III. dem Orden folgenden Besitz:
- in Spanien 83 Parzellen, von denen 3 für die Großämter (große Kommandeure) vorgesehen waren, 2 Städte, 178 Landkreise und Gemeinden, 200 Gemeinden, 5 Krankenhäuser: in Avila, Talavera, Toledo, Uclés ? (später im Kgr. Toledo: Uclés, Toledo, Cuenca (1188), Talavera, Huete, Alarcón und Moya; im Kgr. Aragón: Teruel und Saragossa; entlang des Jakobswegs: San Marcos, Alcoba, Santa María de las Tiendas, Villamartín) und Avila, Talavera, und 1188 in Cuenca, ?), 5 Klöster und die Universität Salamanca.
- in Portugal (Abrantes), Frankreich, Italien, Palästina, Kärnten, Ungarn und England.
Der Jakobsritterorden hatte allein mehr Besitz als der Calatrava- und Alcántaraorden zusammen. Es gab 13 Pfarreien mit geistlicher Gerichtsbarkeit. Als Visitatoren wurden für die vier Provinzen vier Ritter ernannt, deren Befugnisse gegenüber den Kommandeuren erweitert waren. Zu dieser Zeit gab es ca. 400 Ritter, diese konnten mehr als 1000 Lanzen sammeln.
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